Ihr Weg zu uns! Beratung & Aufnahme
Unser Haus ist offen für Menschen mit einer fortgeschrittenen Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamentenabhängigkeit, die zukünftig suchtmittelfrei leben und sich mindestens ein Jahr Zeit nehmen wollen, um dieses Ziel zu erreichen. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner sind in der Regel zwischen 30 und 70 Jahre alt.
Bitte bewerben Sie sich stets mit einem aktuellen Lebens- und Suchtverlauf und beschreiben Sie ggf. Ihren bisherigen gerichtlichen Hintergrund (Verurteilungen, Inhaftierungen, Führerscheinverlust etc.). Wir setzen – zum Nachweis Ihrer Behandlungsmotivation – regelmäßige Kontakte via Telefon oder Mail voraus.
In der Regel führen wir mit jedem Bewerber/jeder Bewerberin ein Aufnahme- bzw. Bedarfsklärungsgespräch.
Eingliederungshilfeanspruch nach SGB IX und entsprechende Kostenzusage (Bescheid) des überörtlichen Sozialhilfeträgers oder alternativ Selbstzahlerbestätigung für Fachleistungen.
Bestätigung (Bescheid) der Kostenübernahme der existenzsichernden Leistungen (Wohnraum und Lebensunterhalt) oder Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII
Falls Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII besteht bitten wir Sie – zur Vereinfachung der Verwaltung – vor der Aufnahme in unsere Einrichtung eine Einwilligungserklärung zur Direktüberweisung zu erteilen.
Einzelheiten und individuelle Fragen können jederzeit persönlich oder telefonisch im Rahmen eines unverbindlichen Vorgesprächs mit der Einrichtungsleitung oder einer/einem unserer Mitarbeiter/-innen geklärt werden.
Bei Interesse an einer Besichtigung unserer Einrichtung vor Ort wenden Sie sich bitte ebenfalls an unsere Zentrale. Wir vereinbaren dann einen persönlichen Termin mit Ihnen.
Bei weitergehenden Fragen zu unserem Betreuungs- und Behandlungsprogramm, zu Aufnahmevoraussetzungen, zur Anmeldung und Aufnahme steht Ihnen unsere Zentrale von Montag bis Freitag zur Verfügung: